Landeslebenshilfe V.V.a.G. (LLH)

Wir sind Ihr kompetenter Partner für eine solide und verlässliche Vorsorge, die LLH. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder sind.

Unser Anspruch ist es, unseren Mitgliedern einen bestmöglichen Service zu bieten. Dazu bieten wir hier Informationen, Dokumente und Service-Formulare.

Das beinhaltet selbstverständlich, dass Sie als Kunde nicht nur die garantierten Leistungen erhalten. Auch in Zukunft bleiben Sie an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt.


Die LLH auf einen Blick

  • Wichtige Kennzahlen 2022

    Fakten und Zahlen zur LLH
    Versicherungssumme149.792 TEUR
    Beitragseinnahme5.532 TEUR
    RfB6.081 TEUR
    Bilanzsumme154,39 Mio. EUR
    Kennzahlen HGB im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen
    Eigenkapitalquote7,7 %
    Verwaltungskostenquote2,1 %
    RfB-Quote109,93 %
    Kennzahlen Solvency II
    Eigenmittel40,339 Mio. EUR
    Kapitalanforderungen3,169 Mio. EUR
    Eigenmitteldeckungsquote1.273 %

Wir beteiligen Sie an unseren Erträgen

Als Kunde der LLH erhalten Sie nicht nur die garantierten Leistungen. Sie sind an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt.

  • Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2022

    Kapitalerträge3.139.178 Euro
    Risikoergebnis396.558 Euro
    übriges Ergebnis0 Euro
    Summe3.535.736 Euro
  • Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

    Rechnungszins2.441.986 Euro
    Direktgutschrift0 Euro
    Zuführung zur RfB998.529 Euro
    Summe3.440.515 Euro

    * Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag "-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.


Transparenz für Ihre Altersvorsorge

Unsere Investitionsentscheidungen treffen wir im Rahmen von gesetztlichen Vorschriften. Für die Kunden der LLH zeigen wir damit Transparanz.

  • Informationen nach § 134c Absatz 1 bis 3 des Aktiengesetzes 

    Die LLH investiert überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen, um sicherzustellen, dass auch potentielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können. 

    Die LLH investiert nicht über Vermögensverwalter in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Aus diesem Grunde entfallen die Angaben zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gemäß § 134c Abs. 2 AktG. 

  • Informationen nach Verordnung (EU) 2019/2088 (Version 1.1)

    Zu Art. 3:

    Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. verfolgt die Strategie, bei seinen Investitionsentscheidungsprozessen Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu berücksichtigen. Allerdings werden bei der Kapitalanlage ESG-Kriterien (Chancen und Risiken) in der Weise berücksichtigt, dass bei vergleichbaren Anlagen die ESG-konformere Anlage, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen, bevorzugt wird.

    Zu Art. 4:

    Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen zur Zeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Hintergrund ist die fehlende Verfügbarkeit der hierfür benötigten Daten sowie der für den Landeslebenshilfe V.V.a.G. außer Verhältnis stehende Aufwand, diese Daten verfügbar zu machen. Es ist zur Zeit auch nicht beabsichtigt, die beschriebene Strategie zu ändern.

    Zu Art. 5:

    Im Rahmen der Vergütungspolitik des Landeslebenshilfe V.V.a.G. werden Nachhaltigkeitsrisiken zur Zeit nicht berücksichtigt.

    Zu Art. 12:

    Gegenüber der Vor-Version 1.0 wurden in den vorstehenden Ausführungen zu den Artikeln 3 und 5 redaktionelle Konkretisierungen vorgenommen. Inhaltlich gingen damit keine Änderungen einher. Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken weiterhin weder bei seinen Investitionsentscheidungen noch im Rahmen seiner Vergütungspolitik."

    Ein PDF der bisherigen Version 1.0 des veröffentlichten Textes finden Sie hier.

LLH

Landeslebenshilfe V.V.a.G. (LLH)
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