Wir sind Ihr kompetenter Partner für eine solide und verlässliche Vorsorge, die LLH. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder sind.
Unser Anspruch ist es, unseren Mitgliedern einen bestmöglichen Service zu bieten. Dazu bieten wir hier Informationen, Dokumente und Service-Formulare.
Das beinhaltet selbstverständlich, dass Sie als Kunde nicht nur die garantierten Leistungen erhalten. Auch in Zukunft bleiben Sie an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt.
Fakten und Zahlen zur LLH | |
Versicherungssumme | 149.792 TEUR |
Beitragseinnahme | 5.532 TEUR |
RfB | 6.081 TEUR |
Bilanzsumme | 154,39 Mio. EUR |
Kennzahlen HGB im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen | |
Eigenkapitalquote | 7,7 % |
Verwaltungskostenquote | 2,1 % |
RfB-Quote | 109,93 % |
Kennzahlen Solvency II | |
Eigenmittel | 40,339 Mio. EUR |
Kapitalanforderungen | 3,169 Mio. EUR |
Eigenmitteldeckungsquote | 1.273 % |
Als Kunde der LLH erhalten Sie nicht nur die garantierten Leistungen. Sie sind an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt.
Kapitalerträge | 3.139.178 Euro |
Risikoergebnis | 396.558 Euro |
übriges Ergebnis | 0 Euro |
Summe | 3.535.736 Euro |
Rechnungszins | 2.441.986 Euro |
Direktgutschrift | 0 Euro |
Zuführung zur RfB | 998.529 Euro |
Summe | 3.440.515 Euro |
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag "-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Unsere Investitionsentscheidungen treffen wir im Rahmen von gesetztlichen Vorschriften. Für die Kunden der LLH zeigen wir damit Transparanz.
Die LLH investiert überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen, um sicherzustellen, dass auch potentielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können.
Die LLH investiert nicht über Vermögensverwalter in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Aus diesem Grunde entfallen die Angaben zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gemäß § 134c Abs. 2 AktG.
Zu Art. 3:
Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. verfolgt die Strategie, bei seinen Investitionsentscheidungsprozessen Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu berücksichtigen. Allerdings werden bei der Kapitalanlage ESG-Kriterien (Chancen und Risiken) in der Weise berücksichtigt, dass bei vergleichbaren Anlagen die ESG-konformere Anlage, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen, bevorzugt wird.
Zu Art. 4:
Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen zur Zeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Hintergrund ist die fehlende Verfügbarkeit der hierfür benötigten Daten sowie der für den Landeslebenshilfe V.V.a.G. außer Verhältnis stehende Aufwand, diese Daten verfügbar zu machen. Es ist zur Zeit auch nicht beabsichtigt, die beschriebene Strategie zu ändern.
Zu Art. 5:
Im Rahmen der Vergütungspolitik des Landeslebenshilfe V.V.a.G. werden Nachhaltigkeitsrisiken zur Zeit nicht berücksichtigt.
Zu Art. 12:
Gegenüber der Vor-Version 1.0 wurden in den vorstehenden Ausführungen zu den Artikeln 3 und 5 redaktionelle Konkretisierungen vorgenommen. Inhaltlich gingen damit keine Änderungen einher. Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken weiterhin weder bei seinen Investitionsentscheidungen noch im Rahmen seiner Vergütungspolitik."
Ein PDF der bisherigen Version 1.0 des veröffentlichten Textes finden Sie hier.
Landeslebenshilfe V.V.a.G. (LLH)
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